§2 Zweck des Vereins      
(ein Auszug)      

2.1.

Der Verein hat das Ziel, die belebte und unbelebte Natur zu schützen und zu bewahren. Er arbeitet hierbei eng mit entsprechenden regionalen, nationalen und internationalen Behörden, Verbänden  und Projektgruppen zusammen und unterstützt diese aktiv bei der Erfüllung ihrer Umwelterhaltungsmaßnahmen.

2.2.

Der Verein widmet sich folgenden Aufgaben:

   ·         Er fördert Projekte bzw. Programme für die ökologische und soziale
        Entwicklung von Kommunen und Regionen und hilft bei der Erfassung von
        Umweltzuständen, Umweltschäden und Umweltbelastungen.

   ·         Er setzt sich entschieden für die Beseitigung der Folgen der Umweltschäden und Umweltbelastungen, die durch menschliches Verschulden oder Naturkatastrophen entstanden sind, ein.

   ·         Er unterstützt die Weiterbildungsmaßnahmen der Bürger durch Konsultationen, Vorträge, Workshops, Internet und multimediale Publikationen. Er berät seine Mitglieder sowie Körperschaften, Verbände und Kommunalverwaltungen und erstellt oder vermittelt fachliche Gutachten in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung.

   ·         Er tritt für die Aufnahme von Kontakten mit Ministerien, Institutionen, Vereinigungen  und Persönlichkeiten, die zur Verwirklichung der Satzungszwecke beitragen können und der  engen nationalen und internationalen Zusammenarbeit dienen, ein.

2.3.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, im Sinne des  Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung, und keine eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder erhalten nur Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, wenn sie Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung wahrnehmen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe    Vergütung, begünstigt werden.

2.4.

Zur Erfüllung seiner eigenen steuerbegünstigten Zwecke (§2 Pkt.2.1 und 2.2) kann der Verein Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sein oder Mittel des Vereins auch anderen,  in den Ländern Europas ansässige Körperschaften, überlassen.

Home | Zweck des Vereins | Spenden